Start Legalisierung Legalisierung Jemen Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

Länderauswahl - Visum

Reisekrankenversicherung

Banner

Banner

Reise - Frage

 

Sie haben eine Frage

zu einem Visum ?

 

edit  Nutzen Sie unser   

Kontakt-Formular

Twitter Visum News

Jemen Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie im Jemen offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Jemens in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Jemen

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)

 

Bitte beachten:

1. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft von den
zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:

A. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind von der Handelskammer
vorzubeglaubigen.
B. Handelsvertrag, Vertretervertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Vollmachten und
Herstellungserlaubnis sind von einem Notar und dem Landgericht vorzubeglaubigen.
C. Gesundheitsbescheinigung und Radiationsbescheinigung sind von der
Gesundheitsbehörde vorzubeglaubigen.


 
Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Jemen - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

 Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung Jemen - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       
   Konsularische Vertretung Jemen (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
 

Konsultatsgebühren

Ursprungszeugnis, Radiationsbescheinigung,
Gesundheitsbescheinigung,
Auszug aus dem Handelsregister

 150,- Euro

Handelsrechnung Betragswert
von   0,- Euro             bis    50.000,- Euro
von 50.001,- Euro       bis   150.000,- Euro

von 150.001,- Euro     bis   250.000,- Euro

ab  250.001,- Euro


200,- Euro
300,- Euro
400,- Euro
600,- Euro

Handelsvertrag, Vertretervertrag, Vollmachten, Herstellungserlaubnis

250,- Euro

die zu legalisierende Kopie

100,- Euro

   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Jemens.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011

Einen Kommentar hinterlassen

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Vermissen Sie Informationen oder haben Sie Anregungen für die Erweiterung unserer Seiten? Teilen Sie es uns mit. Bei persönlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder richten Sie die Anfrage via email an uns.

Reiseversicherungen:

  

  

 erv_logo

Europäische Reiseversicherung AG

Online - Buchung Ihrer Reiseversicherung 

 hanse

Hanse Merkur Versicherungsgruppe

Online - Buchung Ihrer Reiseversicherung für
die Ukraine
 

 

Reise- und Sicherheitshinweise:

 

 

 Auswärtiges Amt

Reise- und Sicherheitshinweise

kl_u_ratgeber

Kleiner Ratgeber für Ihre Urlaubsplanung

 

 


 

 


 

Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

Banner

Rückruf gewünscht?

  
 
Sie dürfen keine 0180 Telefonnummern wählen? Die Kosten sind Ihnen zu hoch? Sie kommen nicht durch?
Egal - wir rufen Sie zurück!





Dokumenten - Abholung

Banner

Umfrage (neue Web-Seiten)

Wie gefallen Ihnen unsere neuen Seiten?