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Jordanien Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie im Jordanien offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Jordaniens in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Jordanien

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vor- und Endbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)

 

Bitte beachten:

  

  • Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jordanische Botschaft von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:

    A. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. Diese müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.

    B. Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird.

    C. Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Radioaktivitätsfreiheitszeugnis, Strahlungsfreiheitszeugnis, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.

    D. Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des Weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
     
  • Bitte reichen Sie die Dokumente nur im Original ein. Kopien werden nicht benötigt.
  • Die Ghorfa muss jedes Handelsdokument vorab beglaubigen.
  •  

    Informationen zur Legalisierung akademischer und zivilrechtlicher Dokumente
     

    Alle zivilrechtlichen Dokumente, Vollmachten und Bildungszertifikate müssen vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden.
     
    Universitätszeugnisse müssen im Original vom zuständigen Bildungsministerium und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden. Ferner muss eine komplette Kopie des beglaubigten Zeugnisses eingereicht werden sowie Kopien des Reisepasses, des Ausweises mit der Adresse sowie der Adresse der Universität. (Es ist nicht notwendig eine Übersetzung vorzulegen)
     
    Schulzeugnisse müssen im Original vom zuständigen Schulamt und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden., bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann.
     
    Vollmachten müssen von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und vom zuständigen Landsgericht und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden, bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann.

     


     
    Unser Service:
    • Abholung der Dokumente bei Ihnen
    • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
    • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
    • ggf. Veranlassen der Beglaubigung durch die Ghorfa
    • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
    • Rückversand der legalisierten Dokumente
    • ggf. Expressbearbeitung
     
    Benötigte Unterlagen: 
     
    1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
    2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
     

    Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
    uns für ihre Jordanien - Legalisation arbeiten ...

    Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

     Wir freuen uns darauf!

     

     

    Legalisierung Jordanien - Gebührenübersicht
     
     Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
       Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       Beglaubigung Ghorfa / BVA je 19,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       Konsularische Vertretung Jordanien (10 Tage) 39,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
     
     Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
       
     

    Konsultatsgebühren

     

    Ursprungszeugnis und Handelsrechnung

    kostenfrei

    Gesundheitszeugnisse und Packlisten

    kostenfrei

    Handelszertifikate und Handelsvollmachten

    84,- Euro

    Handelsbilanzen, Erklärungen und Handelsdokumente 

    84,- Euro

    Eidesstattliche Erklärung und Zusicherungen

    84,- Euro

    Akademische und zivilrechtliche Dokumente

     20,- Euro

     
       Ghorfa - Beglaubigung 18 Euro / Dokument  
       Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
       Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
     
    *Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
    zuzügl. evtl. Versandkosten
    Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Jordanien.
     
     #Gebühren gültig ab 01.03.2011

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    Haftungsausschluss

    Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

    Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

     

     

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