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Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Jordanien |
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| Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung | |||||||||
| ist die Vor- und Endbeglaubigung. | |||||||||
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Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt 1. für Privatpersonen durch:
2. für Unternehmen durch:
zu 1. für Privatpersonen:
zu 2. für Unternehmen:
Bitte beachten:
A. Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden. Diese müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen. Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden. B. Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird. C. Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Radioaktivitätsfreiheitszeugnis, Strahlungsfreiheitszeugnis, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente. D. Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des Weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird. Informationen zur Legalisierung akademischer und zivilrechtlicher Dokumente
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| Unser Service: |
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| Benötigte Unterlagen: |
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Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie |
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| Legalisierung Jordanien - Gebührenübersicht | |||||||||||||
| Beglaubigung / Legalisierung durch: | Service - Gebühren | ||||||||||||
| Vorbeglaubigung (10 Tage) | 19,90 Euro* | ||||||||||||
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 9,90 Euro* | ||||||||||||
| Beglaubigung Ghorfa / BVA | je 19,90 Euro* | ||||||||||||
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 9,90 Euro* | ||||||||||||
| Konsularische Vertretung Jordanien (10 Tage) | 39,90 Euro* | ||||||||||||
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 19,90 Euro* | ||||||||||||
| Konsular- und Behördengebühren: | Gebühren | ||||||||||||
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Konsultatsgebühren
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| Ghorfa - Beglaubigung | 18 Euro / Dokument | ||||||||||||
| Endbeglaubigung durch BVA | 10 Euro / Dokument | ||||||||||||
| Vorbeglaubigung durch Landesbehörde | unterschiedlich | ||||||||||||
| *Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt); zuzügl. evtl. Versandkosten Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Jordanien. |
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| #Gebühren gültig ab 01.03.2011 | |||||||||||||




