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| Falls Sie Dokumente/Urkunden im Ausland verwenden wollen, werden diese in vielen Fällen nur anerkannt, wenn die Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Hierzu gibt es 2 international anerkannte Verfahren: Die Apostille und die Legalisierung von Dokumenten. |
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| Der Dokumentenservice verfügt über weitreichende Erfahrung innerhalb der anerkannten Verfahren ( Legalisierung von Dokumenten und der Apostille ). | |
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Unser Service: |
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Die erforderliche Unterlagen zur Legalisierung von Dokumenten und Kosten benennen wir Ihnen auf den entsprechenden Länderseiten. Desweiteren benötigen Sie für einen Auftrag unser Auftragsformular. |
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| Arabische Staaten (Mitglieder der Ghorfa) |
Asien |
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Apostille: |
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Für die Staaten, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genügt es für die Verwendung einer deutschen Urkunde im Ausland, wenn jene mit einer Apostille versehen ist. Die Erteilung der Apostille stellt eine Vereinfachung des Legalisationsverfahrens dar: Die Echtheit der Urkunde wird von der zuständigen deutschen Behörde bestätigt, ohne dass sie dann noch der ausländischen Botschaft oder dem ausländischen Konsulat zur Bestätigung vorgelegt werden muss. Eine Übersicht der dem Übereinkommen beigetretenen Länder hält das Auswärtige Amt vor. Im Übrigen wird auf die offizielle Seite der Haager Konferenz verwiesen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille entspricht der für die Beglaubigung im Legalisationsverfahren.
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Legalisation: |
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Die Legalisation ist die Förmlichkeit, durch welche die diplomatischen oder konsularischen Vertreter des Landes, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde vorgelegt werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigen. Im Legalisationsverfahren wird also geprüft, ob die Urkunde ordnungemäß ausgefertigt worden ist: Es geht um die Echtheit der Urkunde an sich, nicht aber um deren inhaltliche Richtigkeit.
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Legalisierung





