Start Legalisierung

Länderauswahl - Visum

Reisekrankenversicherung

Banner

Banner

Banner

Reise - Frage

 

Sie haben eine Frage

zu einem Visum ?

 

edit  Nutzen Sie unser   

Kontakt-Formular

Twitter Visum News

Legalisierung von Dokumenten


 
Falls Sie Dokumente/Urkunden im Ausland verwenden wollen, werden diese in vielen Fällen nur anerkannt, wenn die Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist.
Hierzu gibt es 2 international anerkannte Verfahren:

Die Apostille und die Legalisierung von Dokumenten.
 
 
Der Dokumentenservice verfügt über weitreichende Erfahrung innerhalb der anerkannten Verfahren ( Legalisierung von Dokumenten und der Apostille ).
 

Unser Service:

  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • ggf. Beglaubigung durch weitere Organisationen z.B. Ghorfa
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung

Die erforderliche Unterlagen zur Legalisierung von Dokumenten und Kosten benennen wir Ihnen auf den entsprechenden Länderseiten.

Desweiteren benötigen Sie für einen Auftrag unser  Auftragsformular.
 
 
Bitte wählen Sie das Land in dem Sie die legalisierten Dokumente vorlegen möchten:

 


Arabische Staaten
(Mitglieder der Ghorfa)
Asien
weitere Länder
Ägypten Bangladesch Albanien
Algerien China Aserbaidschan
Bahrain Indien Brasilien
Irak Indonesien Chile
Jemen Iran Dom. Republik
Jordanien Malaysia Guatemala
Katar Philippinen Kambodscha
Komoren Singapur Kanada
Kuwait Taiwan Kenia
Libanon Thailand Kirgisistan
Libyen Kuba
Marokko Nepal
Mauretanien Nigeria
Oman Paraguay
Saudi-Arabien Peru
Sudan
Syrien
Tunesien
VA Emirate

 

 


 

 Apostille:

 

Für die Staaten, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genügt es für die Verwendung einer deutschen Urkunde im Ausland, wenn jene mit einer Apostille versehen ist. Die Erteilung der Apostille stellt eine Vereinfachung des Legalisationsverfahrens dar: Die Echtheit der Urkunde wird von der zuständigen deutschen Behörde bestätigt, ohne dass sie dann noch der ausländischen Botschaft oder dem ausländischen Konsulat zur Bestätigung vorgelegt werden muss. Eine Übersicht der dem Übereinkommen beigetretenen Länder hält das Auswärtige Amt vor. Im Übrigen wird auf die offizielle Seite der Haager Konferenz verwiesen. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille entspricht der für die Beglaubigung im Legalisationsverfahren.

 

 

 Legalisation:

 

Die Legalisation ist die Förmlichkeit, durch welche die diplomatischen oder konsularischen Vertreter des Landes, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde vorgelegt werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigen. Im Legalisationsverfahren wird also geprüft, ob die Urkunde ordnungemäß ausgefertigt worden ist: Es geht um die Echtheit der Urkunde an sich, nicht aber um deren inhaltliche Richtigkeit.

 

 

 

2 Kommentare

  • Kommentar Link Service-Team Dokumentenservice Dienstag, den 26. April 2011 um 10:08 Uhr Gepostet von Service-Team Dokumentenservice

    Hallo, leider können wir Ihnen den Service in Dänemark nicht anbieten. Serviceteam Dokumentenservice

  • Kommentar Link Song Montag, den 18. April 2011 um 10:01 Uhr Gepostet von Song

    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ich habe bereits eine dänische Heiratsurkunde aus der Insel Bornholm. Da mein Mann chinesische Staatsangehörigkeit hat, verlangt die chinesische Behörde jetzt folgende Dokumente von uns:



    1. eine Legalisierung der Eheurkunde vom dänischen Aussenministerium

    2. eine Beglaubigung der Eheurkunde vom chinesischen Botschaft in Dänemark ( geht leider nicht per Post)



    Wenn Sie mir die oben genannten Dienstleistungen anbieten können, nennen Sie mir bitte die Unterlagen, die Sie dafür brauchen, und den gesamten Preis.

Einen Kommentar hinterlassen

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Vermissen Sie Informationen oder haben Sie Anregungen für die Erweiterung unserer Seiten? Teilen Sie es uns mit. Bei persönlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline oder richten Sie die Anfrage via email an uns.

Reiseversicherungen:

  

  

 erv_logo

Europäische Reiseversicherung AG

Online - Buchung Ihrer Reiseversicherung 

 axa


AXA Krankenversicherung AG
Der Dokumentenservice ist Vertriebspartner der AXA-Krankenversicherung AG. Sie können über uns die notwendigen Krankenversicherungen der AXA für die Ukraine beantragen. Faxen Sie das ausgefüllte Formular direkt an die im Formular genannte Faxnummer!
 

 hanse

Hanse Merkur Versicherungsgruppe

Online - Buchung Ihrer Reiseversicherung für
die Ukraine
 

 

Reise- und Sicherheitshinweise:

 

 

 Auswärtiges Amt

Reise- und Sicherheitshinweise

kl_u_ratgeber

Kleiner Ratgeber für Ihre Urlaubsplanung

 

 


 

 


 

Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

Banner

Rückruf gewünscht?

  
 
Sie dürfen keine 0180 Telefonnummern wählen? Die Kosten sind Ihnen zu hoch? Sie kommen nicht durch?
Egal - wir rufen Sie zurück!





Dokumenten - Abholung

Banner

Umfrage (neue Web-Seiten)

Wie gefallen Ihnen unsere neuen Seiten?