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Oman Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie im  Oman offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Oman in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Oman

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)


Bitte beachten:

 

  • Bitte legen Sie eine Kopie von jedem Dokument zum Verbleib in der Konsularabteilung, einen Verrechnungscheck über den Gesamtlegalisierungsbetrag in Euro, eine Aufstellung über die Zusammensetzung des Gesamtbetrags des Schecks und einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

    Die Dokumente müssen von der entsprechenden IHK (bzw. Landgericht) vorbeglaubigt sein.
  • Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Original“ – Stempel o.ä.).
  • Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.

  •  
    Unser Service:
    • Abholung der Dokumente bei Ihnen
    • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
    • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
    • ggf. Veranlassen der Beglaubigung durch die Ghorfa
    • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
    • Rückversand der legalisierten Dokumente
    • ggf. Expressbearbeitung
     
    Benötigte Unterlagen: 
     
    1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
    2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
     

    Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
    uns für ihre Oman - Legalisation arbeiten ...

    Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

     Wir freuen uns darauf!

     

     

    Legalisierung Oman - Gebührenübersicht
     
     Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
       Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       Beglaubigung Ghorfa 19,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       Konsularische Vertretung Oman (10 Tage) 39,90 Euro*    
         - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
     
     Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
     
     

    Konsultatsgebühren

     

    Dokument

     Original     

      Kopie         

    Handelsrechnung unter 10.000,- USD  

    75,- Euro

    37,50 Euro

    Handelsrechnung über 10.000,- USD

    100,- Euro

    50,- Euro

    Ursprungszeugnis

    35,- Euro

    15,- Euro

    Agency Agreement, Assignments

    100,- Euro

    50,- Euro

    Handelsvollmacht

    175,- Euro

    75,- Euro

    Handelserklärungen

    50,- Euro

    25,- Euro

    Gesundheitszeugnis

    50,- Euro

    50,- Euro

       
       Ghorfa - Beglaubigung 18 Euro / Dokument  
       Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
       Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
     
    *Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
    zuzügl. evtl. Versandkosten
    Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Oman.
     
     #Gebühren gültig ab 01.03.2011

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    Haftungsausschluss

    Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

    Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

     

     

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