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Saudi Arabien Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in  Saudi Arabien offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Saudi Arabien in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Saudi Arabien

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)


Bitte beachten:

  1. vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes sind
    vorzubeglaubigen: Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten,
    Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats-
    und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, sowie Halal-Zertifikate.
    Veterinärbescheinigung, Genußtauglichkeits-Bescheinigungen.

  2. von der IHK sind vorzubeglaubgigen: Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse,
    SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen. Bitte beachten Sie,
    dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt
    werden können:

    a)    Gesundheitszeugnis nur mit Ursprungszeugnis

    b)    Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den
    Fall, daß die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5
    die Adresse in Saudi-Arabien anzugeben.

    c)    Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens
    anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur
    aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses
    Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.

    d)    Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-,
    Seefracht oder Landbeförderung).

    e)    Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben:
    „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own
    account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“
    für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern,
    müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der
    Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel
    ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.

  3. Appended Declaration

    a)    Appended Declaration to Certificate of Origin ist nur dann erforderlich, wenn
    im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind
    (Formular ist bei der Ghorfa erhältlich, anzufordern per Fax).

    b)    Appended Declaration to Insurance Company Ist nur dann erforderlich, wenn
    eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).

    c)    Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill Ist nur dann erforderlich,
    wenn ein Bill of Lading vom Konsulat   zu legalisieren ist.

    Die in Gruppe 3. aufgeführten Deklarationen sind von einem deutschen Notar
    vorzubeglaubigen und anschließend von der Ghorfa und vom Konsulat zu
    legalisieren. In Ausnahmefällen verlangen die zuständigen saudi-arabischen Stellen
    bzw. saudi-arabischen Geschäftspartner die Beglaubigung in den Gruppen 2. und 3.
    aufgeführten Dokumenten durch das BVA. Beachten Sie bitte, ob solche
    Bedingungen vorliegen.

  4. Vorschriften für Lebensmittelsendungen:

    a)    Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein
    Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits-   Bescheinigung benötigt.
    b)    Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem
    durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt
    sein.

    c)     Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind
    Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslandes
    beizufügen. Beachten Sie, daß diese vom Konsulat Saudi Arabien vor Ort zu
    beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung
    beizufügen sind.

    Punkt a)  und b)  sind  vom  B V A  vorzubeglaubigen.

  5. Legalisierungsverfahren und -gebühren:

    a)    Alle Handelsdokumente (außer Vollmachten), die vom Konsulat zu beglaubigen
    sind, müssen vorerst von der GHORFA, vorbeglaubigt werden. D. h. Alle Anträge
    sind bei der Ghorfa direkt einzureichen und werden nach Vorbeglaubigung durch
    einen Repräsentanten der Ghorfa an die Konsularabteilung weitergeleitet.

    b)    Ein detailliertes Begleitschreiben (Orginal-Firmenbogen DIN A 4) über die
    beigefügten Dokumente sowie einen vorfrankierten, adressierter DIN A 4-
    Rückumschlag sind den zu legalisierenden Dokumenten stets beizufügen. Das
    Begleitschreiben muss beinhalten: Absender, Empfänger, Warenart (bei
    Lebensmitteln mit Angabe des Ursprungs tierisch o. pflanzlich), Warenwert, -
    gewicht, -menge, Beförderungsart, Schiffsangabe, Anzahl der Dokumente.


 
Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Beglaubigung durch die Ghorfa
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Saudi Arabien - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

 Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung Saudi Arabien - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Beglaubigung Ghorfa 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Konsularische Vertretung Saudi Arabien (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
 

Konsultatsgebühren

 

Handelsdokumente
(Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten, Versicherungspolicen, Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Veterinärbescheinigungen, Appended Declarations, Halal-Zertifikate, Genusstauglichkeitsbescheinigungen)

kostenfrei

alle weiteren Dokumente, je Exemplar

11,- Euro

   
   Ghorfa - Beglaubigung 18 Euro / Dokument  
   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Saudi Arabien.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011

2 Kommentare

  • Kommentar Link Team Dokumentenservice Montag, den 05. März 2012 um 16:11 Uhr Gepostet von Team Dokumentenservice

    Sehr geehrte Frau Muller,
    wir haben Ihre Frage an unsere Hotline weitergeleitet.
    In Kürze erhalten Sie eine Antwort via email.

    Mit freundlichem Gruß
    Team okumentenservice

  • Kommentar Link Eva Muller Montag, den 05. März 2012 um 16:03 Uhr Gepostet von Eva Muller

    Guten Tag,

    Ich wuerde gerne wissen, ob Sie mir weiterhelfen koennen.
    Ich bin
    in Saudi Arabien und kann gerade nicht nach Deutschland reisen.
    Ich Brauche Beglaubigung meiner Bildungszertifikate von der Saudischen
    Botschaft in Deutschland fuer meinen neuen Arbeitgeber.

    Wie lange wuerde diese Prozes ungefaehr dauern, von dem Moment wo Sie die
    Dokumente erhalten und dem Moment wo Sie mir sie zueruck schicken?
    Bitte klaeren Sie mich auch uber die Kosten und Zahlungsweise auf.
    Es handelt sich dabei um:
    1. Abiturzeugniss (Tschechisch) dass in Frankfurt am Main besiegelt wurde durch beglaubigte Uebersetzerin und kann beim Landesgericht vorbeglaubigt werden
    2. Studienkollegzeugniss des Studienkollegs in Frankfurt am Main ( Goethe UNI)
    3. IHK zertifikat ausgestellt in F/M
    4. Zertifikat der EBAM www.ebam.de ausgestellt in Muenchen.
    Ich kann es leider auf Diztanz nicht voran treiben und die Zeitverzoegerung gefaerdet meine neue Arbeitsstelle.

    Vielen Dank im voraus fuer Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Gruessen,

    Eva Muller

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Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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