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VAE Dokumenten Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in den VAE offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung VAE in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch die VAE
( Vereinigte Arabische Emirate )

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)


Bitte beachten:

  

1. Dokumenten wie:

     - Rechnungen und Ursprungszeugnisse 
       Beglaubigt durch: Industrie- und Handelskammer
       Ursprungzeugnisse und Handelsrechnung werden gemeinsam legalisiert.

       Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate und dergleichen müssen durch
       Industrie- und Handelskammer beglaubigt werden.

       Verträge und Handelsvollmachten, Trade Marks, Patente, Board Resolution,
       Assignment müssen durch Notar und Landgericht beglaubigt werden.


Legalisierungsgebühren / (Gebührenordnung)

Kopien, pro Exemplar

Є    40

Ursprungszeugnisse pro Exemplar

Є    40

Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni-, Schulzertifikate und dergleichen, pro Exemplar

Є    40

Verträge und Handelsvollmachten, Trade Marks, Patente, Board Resolution, Assignment und (auch Kopien), pro Exemplar

Є  800

Handelsregisterauszug mit Handelsvertrag

Є    40

Handelsregisterauszug ohne Handelsvertrag

Є  800


 
Gebührentabelle für Handelsrechnungen
 

 Nr.

Handelsrechnung von Euro

bis Euro

Gebühr / Euro

1

1,00

1.667,00

40

2

1.667,01

5.000,00

80

3

5.000,01

10.000,00

160

4

10.000,01

15,000.00

240

5

15.000,01

25.000,00

320

6

25.000,01

41.667,00

400

7

41.667.01

83.334.00

520

8

83.334,01

166.687,00

600

9

166.687,01

333.333,33

800

10

333.333,34

337.500,00

1.620

11

337.500,01

341.666,67

1.640

12

341.666,68

345.833,34

1.660

13

345.833,35

350.000,01

1.680

350,000.02

…….

……

 

- Weitere Gebühren erfragen Sie bei der Konsular-Abteilung der Botschaft in Berlin.

 

Die zu legalisierende Handelsrechnungen und Ursprungzeugnisse zur Vorbeglaubigung an die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry) senden. Die GHORFA-Gebühren sind nicht in den Konsularischen Legalisierungsgebühren beinhaltet

- Für die Botschafts-Unterlagen und -Bearbeitungen:

- eine Kopie der Rechnung

- eine Kopie des Ursprungszeugnisses

- jeweils eine Kopie der Begleitdokumente. 


 2-  Dokumente wie:

-      Universitäten  und Schulzeugnisse
Beglaubigt durch: die Universität oder die Schule und Kultusministerium

Wenn  die Ausstellungstelle eine Schule oder eine Universität ist, wird das Zeugnis erst bei der jeweiligen Ausstellungsstelle (Schule oder Universität) und anschließend beim Kultusministerium oder die Vertretung beglaubigt. Die Übersetzung wird hinzugefügt und zusammen vom Amtsgericht beglaubigt. 

Dokumenten die ausgestellt durch Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer werden durch die Ausstellungsstelle beglaubigt.


 
Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Beglaubigung durch die Ghorfa
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre VAE - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

 Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung VAE - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Beglaubigung Ghorfa 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Konsularische Vertretung VAE (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
 
   Konsulatsgebühren siehe oben  
   Ghorfa - Beglaubigung 18 Euro / Dokument  
   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. VAE.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011

2 Kommentare

  • Kommentar Link Team Dokumentenservice Dienstag, den 31. Mai 2011 um 08:11 Uhr Gepostet von Team Dokumentenservice

    Sehr geehrte Frau Hormann,
    bitte lassen Sie die Urkunden erst von der Universität und anschliessend vom zuständigen Ministerium beglaubigen.
    Anschliessend müssen die Dokumente noch von einem anerkannten Büro übersetzt werden.
    Erst danach können wir für Sie tätig werden (Vorbeglaubigung und Legalisierung).

  • Kommentar Link Yura Hormann Montag, den 30. Mai 2011 um 18:52 Uhr Gepostet von Yura Hormann

    Ich muss meine
    1)Doktortitel-Zertikat
    2)drei Staatexamen Urkunden: Medizin
    3)Berufserlaubnis
    , die bisher ohne jegliche Beglaubigung haben legalisieren lassen. Ich braechte dies fuer VAE zur Anerkennung.
    also, 6 verschieden Dokumente und jeweils zweifache Exemplare.

    Was kostet das imsgesamt und kann ich einfach per Kurier zu Ihnen die Originale-Urkunde mit 2 mal Kopie zuschicken ? Wie schnell koennten Sie fertig machen wenn ich Express Version moechte. Vielen DAnk im voraus.

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Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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