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Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch die VAE |
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| Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ist die Vorbeglaubigung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt 1. für Privatpersonen durch:
2. für Unternehmen durch:
zu 1. für Privatpersonen:
zu 2. für Unternehmen:
1. Dokumenten wie: - Rechnungen und Ursprungszeugnisse Legalisierungsgebühren / (Gebührenordnung)
Gebührentabelle für Handelsrechnungen
- Weitere Gebühren erfragen Sie bei der Konsular-Abteilung der Botschaft in Berlin.
Die zu legalisierende Handelsrechnungen und Ursprungzeugnisse zur Vorbeglaubigung an die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry) senden. Die GHORFA-Gebühren sind nicht in den Konsularischen Legalisierungsgebühren beinhaltet
- Für die Botschafts-Unterlagen und -Bearbeitungen:
- eine Kopie der Rechnung - eine Kopie des Ursprungszeugnisses - jeweils eine Kopie der Begleitdokumente.
2- Dokumente wie: - Universitäten und Schulzeugnisse
Wenn die Ausstellungstelle eine Schule oder eine Universität ist, wird das Zeugnis erst bei der jeweiligen Ausstellungsstelle (Schule oder Universität) und anschließend beim Kultusministerium oder die Vertretung beglaubigt. Die Übersetzung wird hinzugefügt und zusammen vom Amtsgericht beglaubigt. Dokumenten die ausgestellt durch Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer werden durch die Ausstellungsstelle beglaubigt.
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| Unser Service: |
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| Benötigte Unterlagen: |
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Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie |
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| Legalisierung VAE - Gebührenübersicht | |
| Beglaubigung / Legalisierung durch: | Service - Gebühren |
| Vorbeglaubigung (10 Tage) | 19,90 Euro* |
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 9,90 Euro* |
| Beglaubigung Ghorfa | 19,90 Euro* |
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 9,90 Euro* |
| Konsularische Vertretung VAE (10 Tage) | 39,90 Euro* |
| - Expressbearbeitung | zuzügl. 19,90 Euro* |
| Konsular- und Behördengebühren: | Gebühren |
| Konsulatsgebühren | siehe oben |
| Ghorfa - Beglaubigung | 18 Euro / Dokument |
| Endbeglaubigung durch BVA | 10 Euro / Dokument |
| Vorbeglaubigung durch Landesbehörde | unterschiedlich |
| *Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt); zuzügl. evtl. Versandkosten Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. VAE. |
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| #Gebühren gültig ab 01.03.2011 | |




