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Aserbaidschan Visum - Aserbaidschan 

Wir beschaffen Ihr Aserbaidschan Visum direkt an der Botschaft in Berlin oder den zuständigen Konsulaten in Deutschland.

Ob Touristen- oder Businessvisum, ob Studien- oder Besuchsreise - wir stehen Ihnen mit allen notwendigen Informationen für Ihr Aserbaidschan Visum zur Seite.

dauertiefpreis
Ihre Firma muss dringend einen Mitarbeiter nach Aserbaidschan senden?
- Wir beschaffen auch das notwendige  Aserbaidschan - Visum.

 

-->  Normal-Service möglich  <--

 

Legalisierung / Beglaubigung verschiedener Dokumente durch die konsularische Vertretung Aserbaidschan  ( Bitte fragen Sie unsere Hotline )

 

kostenlos   Download:

  

Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
Im Anschluss senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare/Unterlagen an unser Service Büro.

Fragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline. 

Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

 

 

 

 pdf_button  Visuminformationen
       Aserbaidschan

Die Visuminformationen beinhalten die Einreisebestimmungen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente für die Beschaffung Ihres Aserbaidschan Visums. 

 pdf_button  Auftragsformular
       Aserbaidschan

Das Auftragformular benötigen Sie zwingend, um uns mit der Beschaffung des Aserbaidschan Visums zu beauftragen. 

 pdf_button  Visumantrag
       Aserbaidschan

Visumantrag Aserbaidschan Visum (zwingend erforderlich - genau und vollständig ausfüllen)

 

  

Opodo.de - und die Reise beginnt

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in  Aserbaidschan offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Aserbaidschan in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung/Beglaubigung von Dokumenten durch Aserbaidschan

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)
 
Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Aserbaidschan - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

 Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung Aserbaidschan - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Konsularische Vertretung Aserbaidschan (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
   Konsulargebühren bitte anfragen  
   
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Aserbaidschan.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011
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Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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