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Bahrain Visum - Bahrain     

Wir beschaffen Ihr Bahrain Visum direkt an der Botschaft in Berlin oder den zuständigen Konsulaten in Deutschland.

Ob Touristen- oder Businessvisum, ob Studien- oder Besuchsreise - wir stehen Ihnen mit allen notwendigen Informationen für Ihr Bahrain Visum zur Seite.

dauertiefpreis
Ihre Firma muss dringend einen Mitarbeiter nach Bahrain senden?
- Wir beschaffen auch das notwendige  Bahrain - Visum.

 

-->  Normal-Service möglich  <--

 

Legalisierung / Beglaubigung verschiedener Dokumente durch die konsularische Vertretung Bahrain  ( Bitte fragen Sie unsere Hotline )

 

Einreisebestimmungen:

 Deutsche Staatsbürger:


Visumpflicht

Geschäfts- und Touristenreisen
Visum bei Einreise:
Für Business- und Touristenreisen bis 14 Tage möglich

 Nichtdeutsche Staatsbürger:

Es gelten Sonderbedingungen !
- Bitte fragen Sie unsere Hotline -

Reiseversicherung empfohlen:        hier buchen bei der ERV 

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  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in Bahrain offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Bahrain in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Bahrain

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vor- und Endbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)

Ist die Vorbeglaubigung durch den zuständigen Vorbeglaubiger (s. o.) erfolgt (erster Schritt), werden die Urkunden im zweiten Schritt - im Auftrag des Auswärtigen Amtes - endbeglaubigt.

 

Bitte beachten:

  1. Die IHK und die Ghorfa müssen jedes Handelsdokument (Ursprungszeugnis und Rechnung) legalisieren. Vollmachen, Verträge und Assignments müssen vom Notar und Landesgericht vorbeglaubigt werden. Endbeglaubigung durch BVA.
  2. Bitte Ursprungszeugnis und Rechnungen nicht zusammenheften.

Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Bahrain - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung Bahrain - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Endbeglaubigung (10 Tage) 29,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung BVA zuzügl.   9,90 Euro*    
   Konsularische Vertretung Bahrain (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
   Botschaft/Konsulat
     - Handelsdokumente bitte anfragen  
     - Zivil-/Privatdokument bitte anfragen  
     - Expressbearbeitung (2 Tage) bitte anfragen  
   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Bahrain.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011

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kostenlos   Download:

  

Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
Im Anschluss senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare/Unterlagen an unser Service Büro.

Fragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline. 

Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

 

 

 

 pdf_button  Visuminformationen
       Bahrain

Die Visuminformationen beinhalten die Einreisebestimmungen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente für die Beschaffung Ihres Bahrain Visums. 

 pdf_button  Auftragsformular
       Bahrain

Das Auftragformular benötigen Sie zwingend, um uns mit der Beschaffung des Bahrain Visums zu beauftragen. 

 pdf_button  Visumantrag
       Bahrain

Visumantrag Bahrain Visum (zwingend erforderlich - genau und vollständig ausfüllen)

 

  

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Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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