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Jemen      Visum - Jemen         

Wir beschaffen Ihr Jemen Visum direkt an der Botschaft in Berlin oder den zuständigen Konsulaten in Deutschland.

Ob Touristen- oder Businessvisum, ob Studien- oder Besuchsreise - wir stehen Ihnen mit allen notwendigen Informationen für Ihr Jemen Visum zur Seite.

dauertiefpreis
Ihre Firma muss dringend einen Mitarbeiter nach Jemen senden?
- Wir beschaffen auch das notwendige  Jemen - Visum.

 

-->  Express  und  Normal-Service möglich  <--

 

Legalisierung / Beglaubigung verschiedener Dokumente durch die konsularische Vertretung Jemen  ( Bitte fragen Sie unsere Hotline )

 

Einreisebestimmungen:

 Deutsche Staatsbürger:


Visumpflicht

Geschäfts- und Touristenreisen

 Nichtdeutsche Staatsbürger:

Visumpflicht
- Bitte fragen Sie unsere Hotline -

Reiseversicherung empfohlen:        hier buchen bei der ERV 

kostenlos   Download:

  

Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
Im Anschluss senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare/Unterlagen an unser Service Büro.

Fragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline. 

Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

 

 

 

 pdf_button  Visuminformationen
       Jemen

Die Visuminformationen beinhalten die Einreisebestimmungen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente für die Beschaffung Ihres Jemen Visums. 

 pdf_button  Auftragsformular
       Jemen

Das Auftragformular benötigen Sie zwingend, um uns mit der Beschaffung des Jemen Visums zu beauftragen. 

 pdf_button  Visumantrag
       Jemen

Visumantrag Jemen Visum (zwingend erforderlich - genau und vollständig ausfüllen)

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  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie im Jemen offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung Jemens in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch Jemen

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vorbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig (z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer (s. u.) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw.).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig (z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw.)

 

Bitte beachten:

1. Alle Dokumente müssen vor der Legalisierung durch die jemenitische Botschaft von den
zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden:

A. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind von der Handelskammer
vorzubeglaubigen.
B. Handelsvertrag, Vertretervertrag, Auszug aus dem Handelsregister, Vollmachten und
Herstellungserlaubnis sind von einem Notar und dem Landgericht vorzubeglaubigen.
C. Gesundheitsbescheinigung und Radiationsbescheinigung sind von der
Gesundheitsbehörde vorzubeglaubigen.


 
Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Ausgefülltes und unterschriebenes  Auftragsformular
  2. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre Jemen - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

 Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung Jemen - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
       
   Konsularische Vertretung Jemen (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
 
 

Konsultatsgebühren

Ursprungszeugnis, Radiationsbescheinigung,
Gesundheitsbescheinigung,
Auszug aus dem Handelsregister

 150,- Euro

Handelsrechnung Betragswert
von   0,- Euro             bis    50.000,- Euro
von 50.001,- Euro       bis   150.000,- Euro

von 150.001,- Euro     bis   250.000,- Euro

ab  250.001,- Euro


200,- Euro
300,- Euro
400,- Euro
600,- Euro

Handelsvertrag, Vertretervertrag, Vollmachten, Herstellungserlaubnis

250,- Euro

die zu legalisierende Kopie

100,- Euro

   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren der Konsularabt. Jemens.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011
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Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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