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China Visum - VR China     China
China Visum Ablauf

 

China - Botschaft in Berlin:

 

 

 Anschrift:

  • Botschaft China Berlin
    Märkisches Ufer 54
    10179 Berlin
  • Konsularabteilung
    Brückenstr. 10

 Telefon:

  • 030 - 27 588 0
    030 - 27 588 572

 Fax:

  • 030 - 27 588 221
    030 - 27 588 520

 email:

  •  

 Webseite:

web_links  

 

Touristenvisum ( L - Visum )
  
Personen, die China aus touristischen Gründen besuchen, egal ob Sie mit dem Flugzeug oder Schiff in China einreisen. Für einen Messe- oder Kongressbesuch genügt in der Regel auch ein Touristenvisum.
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  1. Original Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine leere Seite)
  2. Antragsformular und Auftragserteilung bitte ausfüllen und unterschreiben.
  3. Ein aktuelles Passfoto auf das Antragsformular kleben.
Bitte beachten:
  • Ist während der China-Reise ein kurzer Aufenthalt in Hong Kong oder Macau geplant, benötigt man ein Visum mit 2-maliger Einreise.
  • Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
  • Nichtdeutsche EU-Bürger müssen eine Meldebescheinigung vorweisen.
  • Passbesitzer aus manchen Ländern müssen ggf. noch einen Kontoauszug vorlegen.
  • Die Bearbeitungszeit für US Bürger beträgt mindestens 4 Tage
 
 
kostenlos   Download aller Formulare für das China Visum

  

Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
Im Anschluss senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare/Unterlagen an unser Service Büro.

Fragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline. 

Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

  

  pdf_button  Visum-Formular-Paket

Alle Formulare und Informationen "Rund um das Visum"
für die VR China
(längere Ladezeit beachten) 

 

 pdf_button  Visuminformationen
        Visum China

Die Visuminformationen beinhalten die Einreisebestimmungen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente für die Beschaffung Ihres Visums. 

 pdf_button  Dienstleistungsauftrag
        Visum China

Das Auftragsformular benötigen Sie zwingend, um uns mit der Beschaffung des Visums zu beauftragen. 

 pdf_button  Visumantrag
        Visum China

 Visumantrag  (zwingend erforderlich - genau und vollständig ausfüllen)


 pdf_button  Visum - Zusatzantrag
        Visum China


     Der Zusatzantrag ist erforderlich für:
        -  Arbeits- und Studentenvisum
        -  im Reisepass eingetragene und mitreisende
           Familienangehörige
        -  alle Antragsteller mit ausländischen Reisepässen
 

 

 
 
 

Geschäftsvisum ( F - Visum - Business)

Ein Businessvisum erlaubt die Durchführung von technischen Arbeiten, geschäftlichen Besprechungen, Beratungen, Praktikum in China.

 
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Original Reisepass (muss mindestens 6 Monate gült...
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Arbeitsvisum ( Z - Visum )
  
Das Z-Visum erlaubt eine Arbeitsaufnahme in China von über 6 Monaten und berechtigt zur einmaligen Einreise. Ist die Arbeitsdauer unter 6 Monaten, wird anstelle eines Z-Visum ein F-Visum(Geschäftsvisum) erteilt.
 
Folgende...
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Studentenvisum ( X - Visum )

  

Für ein Studium in der VR-China muss ein X-Visum (Studienvisum) beantragt werden. Ist die Studiendauer unter 6 Monaten, wird anstelle eines X-Visum ein F-Visum(für Studienzweck) erteilt

 

Folgende Unterlagen werden...

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  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in China offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung der VR China in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch die VR China

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vor- und Endbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig ( z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer ( s. u. ) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig ( z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw. ).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig ( z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw. )

Ist die Vorbeglaubigung durch den zuständigen Vorbeglaubiger ( s. o. ) erfolgt (erster Schritt), werden die Urkunden im zweiten Schritt - im Auftrag des Auswärtigen Amtes - endbeglaubigt.

Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Komplett ausgefülltes/unterschriebenes Formular für die konsularische Vertretung
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
  3. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre China - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

Wir freuen uns darauf!

 

 

Studentenvisum ( X - Visum )

  

Für ein Studium in der VR-China muss ein X-Visum (Studienvisum) beantragt werden. Ist die Studiendauer unter 6 Monaten, wird anstelle eines X-Visum ein F-Visum(für Studienzweck) erteilt

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Original Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine leere Seite)
  2. Antragsformular und Auftragserteilung ausfüllen und unterschreiben
  3. Ein aktuelles Passfoto auf das Antragsformular kleben
  4. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten ist ein AIDS-Test erforderlich
  5. Gesundheitszeugnis mit Formular
  6. Zulassungsschreiben der Uni (im Original und Kopie)
  7. Einladungsformular mit Kennzeichen JW201 oder JW202 (auch von Uni., im Original und Kopie)

Bitte beachten:

  • Das "X-Visum" muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort in eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit uneingeschränkter Einreise umgewandelt werden
  • Die originale Zulassung und Einladung werden nach der Visumerteilung mit visiertem Pass an dem Antragsteller zurückgeschickt
  • Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visum-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden

 

 

Alle Visuminformationen VR China als  pdf_buttonpdf  per Download
 
 

 

kostenlos   Download aller Formulare für das China Visum

  

Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
Im Anschluss senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare/Unterlagen an unser Service Büro.

Fragen zum Ausfüllen der Unterlagen beantwortet Ihnen gerne unsere Hotline. 

Der Download ist kostenlos und die Formulare liegen im PDF-Format vor.
Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

  

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Alle Formulare und Informationen "Rund um das Visum"
für die VR China
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        Visum China

Die Visuminformationen beinhalten die Einreisebestimmungen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente für die Beschaffung Ihres Visums. 

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        Visum China

 Visumantrag  (zwingend erforderlich - genau und vollständig ausfüllen)


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        Visum China


     Der Zusatzantrag ist erforderlich für:
        -  Arbeits- und Studentenvisum
        -  im Reisepass eingetragene und mitreisende
           Familienangehörige
        -  alle Antragsteller mit ausländischen Reisepässen
 

 

 

 

 

Touristenvisum ( L - Visum )
  
Personen, die China aus touristischen Gründen besuchen, egal ob Sie mit dem Flugzeug oder Schiff in China einreisen. Für einen Messe- oder Kongressbesuch genügt in der Regel auch ein Touristenvisum.
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  1. Original Reisepass (muss...
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Geschäftsvisum ( F - Visum - Business)

Ein Businessvisum erlaubt die Durchführung von technischen Arbeiten, geschäftlichen Besprechungen, Beratungen, Praktikum in China.

 
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Original Reisepass (muss mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine leere Seite)
  2. Antragsf...
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Arbeitsvisum ( Z - Visum )
  
Das Z-Visum erlaubt eine Arbeitsaufnahme in China von über 6 Monaten und berechtigt zur einmaligen Einreise. Ist die Arbeitsdauer unter 6 Monaten, wird anstelle eines Z-Visum ein F-Visum(Geschäftsvisum) erteilt.
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  1. Origina...
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Wir beschaffen Ihr China Visum direkt an der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten in Deutschland.
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Ob Touristen- oder Businessvisum, ob Studien- oder Besuchsreise - wir stehen Ihnen mit allen notwendigen Informationen für Ihr China Visum zur Seite.
Ihre Firma muss dringend einen Mitarbeiter nach China senden?
- Wir beschaffen auch das notwendige  China - Express - Visum.
 
 
-->  Express und Normal-Service möglich  <--
 
Legalisierung / Beglaubigung verschiedener Dokumente durch die konsularische Vertretung der VR China  (siehe unten) 
 
China - Generalkonsulat Frankfurt:

 

 

 Anschrift:

  • Generalkonsulat VR China Frankfurt
    Stresemannallee 19-23
    60596 Frankfurt / Main

 Telefon:

  • 069 - 7508 55 43

 Fax:

  • 069 - 7508 55 30

 email:

  •   Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 Webseite:

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China - Generalkonsulat Hamburg:

 

 

 Anschrift:

  • Generalkonsulat VR China Hamburg
    Elbchaussee 268
    22605 Hamburg

 Telefon:

  • 040 - 82276 - 018

 Fax:

  • 040 - 82276 - 022

 email:

  •  

 Webseite:

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Journalistenvisum ( J-1 - Visum )

  

Für Journalisten der Ausländischen Nachrichtenagentur in China, die in China mindestens 1 Jahr akkreditiert sind. Gesundheitszeugnis und HIV-Test werden benötigt.

 

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  1. Original Reisepass (mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine leere Seite)
  2. Antragsformular und Auftragserteilung bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben
  3. Ein aktuelles Passfoto auf das Antragsformular kleben
  4. Ein offiziell Formblatt (Original) aus der Nachrichtenabteilung des Außenministeriums, in dem die detaillierte Programme, die Nameliste der Reporter, Datum der Ankunft und Abreise, Veranstaltungsort und Themen angegeben werden müssen
  5. Einladung Ihrer Nachrichtenagentur in China, mit Unterschrift der Gesetzlichen Vertreter der Agentur
  6. Gesundheitscheck mit HIV-Test (negativ)
  7. Kopie des Journalistenausweis und Kopie der Meldebescheinigung
  8. Eine Erklärung von Ausstattungen wenn Sie für ein Interview eigene Ausstattungen nach China mitnehmen möchten

Wichtige Hinweise:

  • Das J-1 Visum ist für eine 1-malige Einreise mit 3 Monate Gültigkeit. Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise muss der Antragsteller vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde das J-1 Visum in eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit uneingeschränkter Einreise umwandeln lassen. Und ganz wichtig: innerhalb von 7 Tagen muss ein lokaler "Journalisten Ausweis" bei der Nachrichtenabteilung des Außenministerium abgeholt werden.

  • Der Erfolg der Visum-Erteilung hängt ausschließlich von der Entscheidung der chinesischen Botschaft ab. Die chinesische Botschaft behält sich das Recht vor, Ihren Antrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

 

Alle Visuminformationen VR China als  pdf_buttonpdf  per Download
 
 

 

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Für die Beschaffung ihres Visums ist zwingend notwendig, dass Sie sich die notwendigen Formulare/Unterlagen herunterladen und anschliessend ausdrucken.
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     Der Zusatzantrag ist erforderlich für:
        -  Arbeits- und Studentenvisum
        -  im Reisepass eingetragene und mitreisende
           Familienangehörige
        -  alle Antragsteller mit ausländischen Reisepässen
 

 

 

 

 

Touristenvisum ( L - Visum )
  
Personen, die China aus touristischen Gründen besuchen, egal ob Sie mit dem Flugzeug oder Schiff in China einreisen. Für einen Messe- oder Kongressbesuch genügt in der Regel auch ein Touristenvisum.
 
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Haftungsausschluss

Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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