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China Legalisierung und Beglaubigung

  • Sie haben Urkunden, Geschäftsunterlagen oder Zeugnisse die Sie in China offiziell verwenden wollen?
  • Dann müssen die Dokumente von der Konsularabteilung der VR China in Deutschland legalisiert werden!

 

Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten durch die VR China

Voraussetzung für die Legalisierung / Beglaubigung
ist die Vor- und Endbeglaubigung.
 

Die Vorbeglaubigung der Urkunde erfolgt

1. für Privatpersonen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde

2. für Unternehmen durch:

  • das Landgericht
  • die Landesbehörde
  • die Bundesbehörde
  • die Industrie- und Handelskammer/ Handelskammer

zu 1. für Privatpersonen:

  • Das Landgericht ist für alle gerichtlichen Urkunden und für notarielle Namensbeglaubigungen zuständig ( z. B. für Scheidungsurteile, Vollmachten). Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers/ Dolmetschers müssen ebenfalls vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Die Vorbeglaubigung muss von einem/ einer Präsident/en/in, Vizepräsident/en/in oder einem/ einer Vorsitzendem/Vorsitzenden Richter/Richterin vorgenommen werden.
  • Die Behörden der Bundesländer ( s. u. ) sind für Urkunden ihrer Verwaltungsbehörden und Städte zuständig ( z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ledigkeits-, Meldebescheinigungen, usw. ).
  • Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Polizeiliche Führungszeugnisse des Bundesamtes für Justiz müssen vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.

zu 2. für Unternehmen:

  • Landgericht, Landes- und Bundesbehörden wie oben zu 1.
  • Die Industrie- und Handelskammern/Handelskammern sind ausschließlich für Handelspapiere zuständig ( z. B. Handelsrechnungen, Dioxinzertifikate, Ursprungszeugnisse, usw. )

Ist die Vorbeglaubigung durch den zuständigen Vorbeglaubiger ( s. o. ) erfolgt (erster Schritt), werden die Urkunden im zweiten Schritt - im Auftrag des Auswärtigen Amtes - endbeglaubigt.

Unser Service:
  • Abholung der Dokumente bei Ihnen
  • ggf. Veranlassen der Vorbeglaubigung
  • ggf. Veranlassen der Endbeglaubigung
  • Legalisierung durch die konsularische Vertretung
  • Rückversand der legalisierten Dokumente
  • ggf. Expressbearbeitung
 
Benötigte Unterlagen: 
 
  1. Komplett ausgefülltes/unterschriebenes Formular für die konsularische Vertretung
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsformular
  3. Originalurkunde/Dokument inkl. einer Kopie (evtl. schon vorbeglaubigt)
 

Ersparen Sie sich den Stress bei der Legalisierung - lassen Sie
uns für ihre China - Legalisation arbeiten ...

Senden Sie uns ihre Dokumente - wir erledigen den Rest !

Wir freuen uns darauf!

 

 

Legalisierung China - Gebührenübersicht
 
 Beglaubigung / Legalisierung durch: Service - Gebühren  
   Vorbeglaubigung  (10 Tage) 19,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung zuzügl.   9,90 Euro*    
   Endbeglaubigung (10 Tage) 29,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung BVA zuzügl.   9,90 Euro*    
   Konsularische Vertretung VR China (10 Tage) 39,90 Euro*    
     - Expressbearbeitung VR China zuzügl. 19,90 Euro*    
 
 Konsular- und Behördengebühren: Gebühren  
   
   Botschaft/Konsulat
     - Handelsdokumente 35 Euro / Dokument  
     - Zivil-/Privatdokument 15 Euro / Dokument  
     - Expressbearbeitung (2 Tage) zuzügl. 20 Euro / Dokument  
   Endbeglaubigung durch BVA 10 Euro / Dokument  
   Vorbeglaubigung durch Landesbehörde unterschiedlich  
 
*Preise inkl. MwSt; je legalisiertem Dokument (ab dem 2. Dokument 50% Rabatt);
zuzügl. evtl. Versandkosten
Es gelten die aktuellen Gebühren und Vorschriften der VR China.
 
 #Gebühren gültig ab 01.03.2011

3 Kommentare

  • Kommentar Link Sperling Thorsten Mittwoch, den 30. November 2011 um 22:46 Uhr Gepostet von Sperling Thorsten

    Hallo ,bei kir reicht eine legalisierte Meldebescheinigung ausreicht.diese habe ich übersetzen lassen ins chinesische und muss diese auch beglaubigt werden oder nur das originaldokument und kopie(kopie an der überetzung geheftet
    mit siegel und stempel)

  • Kommentar Link Team Dokumentenservice Samstag, den 25. Juni 2011 um 20:30 Uhr Gepostet von Team Dokumentenservice

    Hallo, für eine Heirat in China benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem Standesamt. Dieses muss übersetzt und legalisiert werden. Gern helfen wir Ihnen bei der Übersetzung und Legalisierung. Besorgen Sie sich das Zeugnis und senden Sie uns alle Dokumente - wir machen den Rest. Mit freundlichem Gruß Team Dokumentenservice PS: Bitte erkundigen Sie sich bei dem Standesamt in China (da wo geheiratet wird), ob ggf. auch eine legalisierte Meldebescheinigung ausreicht.

  • Kommentar Link Detlef Kröber Samstag, den 25. Juni 2011 um 16:54 Uhr Gepostet von Detlef Kröber

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in China heiraten und bitte Sie mir zu benennen, welche Unterlagen dafür notwendig sind. Können Sie mir dann diese Dokumente ggf. übersetzen und beglaubigen lassen?

    MfG. D. Kröber / Dresden

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Die in dieser für Sie zusammengestellten Auflistung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visumbeantragung enthalten die vom Konsulat geforderten Standard-Dokumente. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im Einzelfall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visum- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können. Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein - eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

 

 

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